Aufbewahrungsrichtlinie

5/11/2025
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1. Einleitung

1.1 BITSTACK SAS mit Sitz in Pepiniere Michel Caucik 100 Impasse des Houillères - Le Pontet, 13590 Meyreuil (Frankreich), eingetragen im Handelsregister Aix-en-Provence unter der Nummer 899 125 090 („BITSTACK“) und seit dem 30. Juni 2025 bei der Autorité des Marchés Financiers („AMF“) als Krypto-Asset-Dienstleister („CASP“ für: Crypto-Asset Service Provider) gemäß Artikel 59 der Verordnung 2023/1114 vom 31. Mai 2023 auf den Kryptoaktiva-Märkten („MiCA“) unter der Nummer A2025-003 für die Erbringung der folgenden Dienstleistungen zugelassen:

- Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Assets im Namen von Kunden: (Artikel 3 (16) a) MiCA), entweder „die Verwahrung oder Kontrolle von Krypto-Assets im Namen von Kunden oder die Mittel des Zugangs zu diesen Krypto-Assets, gegebenenfalls in Form von privaten kryptografischen Schlüsseln“.

- Austausch von Krypto-Assets gegen Fonds: (Artikel 3 (16) cb) MiCA), entweder „die Verwaltung eines oder mehrerer multilateraler Systeme, die das Zusammentreffen mehrerer Käufer- und Verkäuferinteressen Dritter an Krypto-Assets innerhalb des Systems und in Übereinstimmung mit seinen Regeln in einer Weise zusammenführen oder erleichtern, die zu einem Vertrag führt, oder durch den Austausch von Krypto-Assets gegen Fonds oder durch den Austausch von Krypto-Assets gegen andere Krypto-Assets“.

- Austausch von Krypto-Assets gegen andere Krypto-Assets: (Artikel 3 (16) d) MiCA), d. h. „der Abschluss von Verträgen mit Kunden über den Kauf oder Verkauf von Krypto-Assets gegen Fonds unter Verwendung von Eigenkapital“.

- Auftragsausführung für Krypto-Assets für Kunden: (Artikel 3 (16) e) MiCA), entweder „den Abschluss von Vereinbarungen im Namen von Kunden, einen oder mehrere Krypto-Assets zu kaufen oder zu verkaufen, oder die Zeichnung eines oder mehrerer Krypto-Assets im Namen von Kunden, einschließlich des Abschlusses von Verträgen über den Verkauf von Krypto-Assets zum Zeitpunkt ihres öffentlichen Angebots oder ihrer Zulassung zum Handel“.

- Dienstleistungen zur Übertragung von Krypto-Assets im Namen von Kunden: (Artikel 3 (16) e) MiCA) die „ Erbringung von Dienstleistungen zur Übertragung von Krypto-Assets im Namen einer natürlichen oder juristischen Person von einer Adresse oder einem an die eine oder andere Person verteilten Konto“.

1.2 Das vorliegende Dokument ist eine von Bitstack eingeführte Aufbewahrungsrichtlinie (die „Richtlinie“) zur Regelung der Aufbewahrung der Krypto-Vermögenswerte der Kunden von Bitstack. Eine Zusammenfassung dieser Richtlinie wird den Kunden zur Verfügung gestellt.

1.3 Die Richtlinie ist in Verbindung mit den anderen Richtlinien und Verfahren von Bitstack und insbesondere mit den einschlägigen Bestimmungen der geltenden Richtlinien zur Cybersicherheit zu lesen.

1.4 Die Richtlinie berücksichtigt auch die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Krypto-Assets („MiCA-Verordnung“).

2. Begriffsbestimmungen

Im Sinne der vorliegenden Richtlinien:

Öffentliche Adresse bezeichnet die gehashte Version eines öffentlichen Schlüssels, die verwendet wird, um Krypto-Assets zu empfangen.

Privater Schlüssel bezeichnet den geheimen Schlüssel in Form einer Zahlenfolge, der zur Signierung von Transaktionen und zur Erzeugung einer Empfangsadresse verwendet wird.

Kunde bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die in eine Geschäftsbeziehung mit Bitstack eintritt.

Konto bezeichnet das Register, das jedem Kunden gehört und aus buchhalterischer Sicht der Nachverfolgung seiner Bestände an Krypto-Assets dient.

Eigenkonto bezieht sich auf das Register der Krypto-Assets, die Bitstack selbst aus buchhalterischer Sicht gehören.

Verwahrer bezeichnet eine juristische Person, die Verwahrdienstleistungen erbringt.

Verwahrung bezeichnet die Aufbewahrung oder Kontrolle von Krypto-Assets oder den entsprechenden Zugangsdaten im Auftrag Dritter, gegebenenfalls in Form privater kryptografischer Schlüssel (gemäß Artikel L. 54-10-2, 1° CMF und definiert in Artikel 3.1.17 der MiCA-Verordnung).

Vertrag über die Verwahrung von Krypto-Assets bezeichnet eine schriftliche Vereinbarung, die die Grundsätze der Erbringung von Verwahrdienstleistungen für Krypto-Assets festlegt und die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien gemäß Artikel 722-4 des RG AMF und Artikel 75(1) der MiCA-Verordnung bestimmt. Der mit den Kunden von Bitstack geschlossene Vertrag über die Verwahrung von Krypto-Assets entspricht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bitstack.

Krypto-Asset(s) bezeichnet die in Artikel 3, Absatz 1, Punkt 5 der MiCA-Verordnung definierten und von Bitstack zugelassenen Krypto-Assets, auf die die Dienstleistungen von Bitstack für den Kunden erbracht werden können.

Einzahlung bezeichnet den Vorgang, bei dem der Kunde ein Krypto-Asset auf eine Wallet von Bitstack überträgt.

Mitarbeiter ist eine Person, die durch einen Arbeitsvertrag oder einen Dienstleistungsvertrag an Bitstack gebunden ist.

BitGo ist ein Verwahrer digitaler Vermögenswerte, der digitale Wallet-Lösungen auf Basis von Multi-Signatur- oder MPC-(Multi-Party-Computing-)Schlüsselschemata bereitstellt. BITSTACK greift auf die Dienste der BitGo Europe GmbH zurück. BitGo Europe GmbH ist ein Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Krypto-Assets (CASP), der gemäß der MiCA-Verordnung von der BaFin zugelassen ist.

Bitstamp ist eine Handelsplattform für digitale Assets, die Liquidität auf den Kryptomärkten bereitstellt. Bitstamp ermöglicht es seinen Kunden, digitale Assets gegen gesetzliche Zahlungsmittel oder andere digitale Assets zu tauschen. Bitstamp ist ein Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Krypto-Assets (CASP), der gemäß der MiCA-Verordnung von der Finanzmarktaufsichtsbehörde zugelassen ist.

Fork bezeichnet einen Prozess, der zur Aufspaltung einer Blockchain in zwei Blockchains und des entsprechenden Krypto-Assets in zwei Krypto-Assets führt, infolge einer Protokolländerung der Blockchain.

Schlüsselanteil bezeichnet die von einer Partei gehaltene geheime Information, die die Rekonstruktion eines privaten Schlüssels nach einem festgelegten Regelwerk im Rahmen des MPC-Protokolls (Multi-Party Computing) ermöglicht.

Zugangsmittel bezeichnen sämtliche technischen oder rechtlichen Mittel, die es einer Person oder Organisation ermöglichen, Krypto-Assets von einer öffentlichen Adresse auf eine andere zu übertragen (einschließlich der privaten Schlüssel).

Wallet oder Portfolio bezeichnet eine Software oder ein anderes Werkzeug, das verwendet wird, um die öffentlichen und privaten Schlüssel (oder deren Äquivalente) zu kontrollieren, zu sichern oder zu verwalten, die mit Krypto-Assets verbunden sind. Wallets verfügen in der Regel über mehrere Adressen.

Hot Wallet oder Heißes Portfolio bezeichnet ein Portfolio, bei dem die Schlüsselanteile online gespeichert werden.

Cold Wallet oder Kaltes Portfolio bezeichnet ein Portfolio, bei dem die Schlüsselanteile offline gespeichert werden.

Multi-Signatur-Protokoll ist eine Sicherheitsfunktion der Blockchain, die es zwei oder mehr Benutzern ermöglicht, Dokumente als Gruppe sicher zu signieren. Im Fall digitaler Vermögenswerte werden die Gelder mithilfe einer Multi-Signatur-Adresse gespeichert und müssen über zwei oder mehr Schlüssel zugänglich sein, die von unterschiedlichen Einheiten gehalten werden. Dies ermöglicht es den Inhabern digitaler Vermögenswerte, zusätzliche Sicherheitsebenen für ihre Bestände zu schaffen.

MPC-Protokoll ist eine kryptografische Methode zur Absicherung digitaler Portfolios. Mehrparteien-Berechnungsprotokolle ermöglichen es, einen einzelnen Schlüssel auf mehrere Parteien oder Personen zu verteilen. Bei der Mehrparteienberechnung wird der Schlüssel niemals vollständig an einem einzigen Ort oder auf einer einzelnen Maschine zusammengeführt. Die Mehrparteienberechnung verwendet einen iterativen Prozess, um eine digitale Signatur mithilfe mathematischer Operationen auf verschiedenen Maschinen zu rekonstruieren. Die daraus resultierende Signatur ist identisch mit derjenigen eines herkömmlichen Einzelsignatursystems.

Register bezeichnet das Positionsverzeichnis, das die Bestandsdaten der Krypto-Assets des Kunden enthält.

Verteiltes Register bezieht sich auf Protokolle und Infrastrukturen, die es dezentralen Computern ermöglichen, Transaktionen zu validieren und ein Register synchron zu aktualisieren. Blockchains stellen eine Variante der verteilten Register dar.

MiCA-Verordnung bezeichnet die Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Krypto-Assets, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 9. Juni 2023.

Auszahlung bezeichnet die Übertragung eines Krypto-Assets von einer öffentlichen Adresse auf eine andere. Eine Auszahlung kann auf Antrag des Kunden erfolgen, wenn der Kunde von Bitstack den Vertrag über die Verwahrung von Krypto-Assets beendet.

Dienst bezeichnet eine Dienstleistung gemäß Artikel L. 54‑10‑2 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuchs oder Artikel 3 Absatz 1  Nummer 16 der MiCA-Verordnung, einschließlich der Verwahrung von Krypto-Assets im Auftrag Dritter.

Smart Contract bezeichnet ein auf einem verteilten Register gespeichertes Programm, das ausgelöst wird, sobald vordefinierte Bedingungen erfüllt sind.

Unterverwahrer bezeichnet eine andere als Bitstack handelnde Person, die die Verwahrung von Krypto-Assets des Kunden übernimmt.

3. Umfang

3.1 Die vorliegende Richtlinie gilt für alle Krypto-Assets, die Bitstack im Auftrag seiner Kunden hält, unabhängig davon, ob es sich um professionelle oder nicht-professionelle Kunden handelt.

3.2 Bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Verwahrer von Krypto-Assets hält sich Bitstack an den französischen Rechtsrahmen für Krypto-Assets.

3.3 Die Richtlinie berücksichtigt auch die relevanten Bestimmungen der MiCA-Verordnung.

4. Allgemeine Vorschriften

4.1 Als Verwahrer von Krypto-Assets übt Bitstack auf der Grundlage seiner vertraglichen Beziehung zu seinen Kunden Kontrolle über die Zugangsmittel zu den Krypto-Assets seiner Kunden aus, indem es die privaten Schlüssel verwaltet, die mit den öffentlichen Adressen der genannten Krypto-Assets verbunden sind.

4.2 Bitstack verwendet verschiedene Arten von Krypto-Asset-Portfolios, in denen die im Namen der Kunden gehaltenen Krypto-Assets gespeichert sind.

4.3 Als Verwahrer von Krypto-Assets achtet Bitstack sorgfältig darauf, die Bewegungen von Krypto-Assets, die in den Registern der Kunden stattfinden und den Rechten jedes Kunden entsprechen, zu erfassen und die Zugangsmittel zu den Krypto-Assets zu kontrollieren.

5. Aufteilung von Krypto-Assets

5.1 Bitstack stellt sicher, dass die Krypto-Assets der Kunden sowohl im Distributed Ledger als auch auf operativer Ebene von seinen eigenen Krypto-Assets getrennt sind, und sorgt dafür, dass die Zugangsmittel zu den Krypto-Assets seiner Kunden eindeutig als solche gekennzeichnet sind. Bitstack verpflichtet sich ausdrücklich, die Krypto-Assets seiner Kunden nicht für eigene Zwecke zu verwenden.

5.2 Die im Namen der Kunden gehaltenen Krypto-Assets sind diejenigen, die von den Kunden auf ihrem bei Bitstack eröffneten individuellen Konto hinterlegt wurden oder die von den Kunden über die von Bitstack angebotenen Dienste erworben wurden:

(a) Diese Krypto-Assets können von den Kunden für die von Bitstack angebotenen Dienste verwendet werden.

(b) Diese Krypto-Assets werden in einem verteilten Register in Portfolios gespeichert, die den Kunden von Bitstack vorbehalten sind.

5.3 Die Krypto-Assets, die Bitstack gehören, sind diejenigen, die auf den eigenen Konten von Bitstack hinterlegt sind.

(a) Dabei kann es sich um Krypto-Assets handeln, die Bitstack bereits im Besitz hat oder im Rahmen von Zahlungen in Krypto-Assets, Gebühren (z. B. Verwaltungsgebühren) oder Provisionen erhalten hat, die von Kunden im Zusammenhang mit den von Bitstack erbrachten Dienstleistungen gezahlt wurden.

(b) Diese Krypto-Assets werden in der Blockchain in Wallets aufbewahrt, die den eigenen Konten von Bitstack zugeordnet sind.

5.4 Gemäß dem für Bitstack geltenden Recht und im Rahmen der bestehenden rechtlichen Mechanismen sind die verwahrten Krypto-Assets im Interesse seiner Kunden rechtlich vom Vermögen von Bitstack getrennt, sodass die Gläubiger von Bitstack, insbesondere im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, keine Rechte an den von Bitstack verwahrten Krypto-Assets geltend machen können.

6. Nutzung von Krypto-Assets durch Kunden und von Bitstack

6.1 Bitstack unternimmt alle Anstrengungen, um die Ausübung der mit Krypto-Assets verbundenen Rechte zu erleichtern. Ereignisse, die die Rechte des Kunden begründen oder ändern, werden unverzüglich im Kundenregister erfasst.

6.2 Im Falle einer Fork oder einer ähnlichen Änderung im verteilten Register der Krypto-Assets , die die Rechte der Kunden ändern könnte, stellt Bitstack dem Kunden entsprechend seiner Position zum Zeitpunkt des Ereignisses die aus der Forkresultierenden Krypto-Assets  gemäß den Bestimmungen des Vertrags über die Verwahrung von Krypto-Assets zur Verfügung.

7. Restitution der Zugangsmittel zu Krypto-Assets an Kunden

7.1 Bitstack überträgt seinen Kunden die Kontrolle über die Zugangsmittel zu ihren Krypto-Assets so bald wie möglich in einer der folgenden Situationen:

(a) wenn der Kunde den mit Bitstack geschlossenen Vertrag über die Verwahrung von Krypto-Assets beendet,

(b) auf Antrag des Kunden,

(c) wenn Bitstack seine Geschäftstätigkeit einstellt.

Der Kunde beantragt die Auszahlung seiner Krypto-Assets über die Anwendung oder per E-Mail an Bitstack. In der Praxis erfolgt diese Rückgabe durch die Übertragung der Krypto-Assets des Kunden auf ein oder mehrere Wallets, deren private Schlüssel der Kunde besitzt oder auf die er über eine Wallet-Verwaltungsplattform Zugriff hat. Bitstack führt eine Überprüfung der Ziel-Wallets durch (Überprüfung des Zielorts der Gelder). Beispielsweise kann die Ziel-Wallet bereits zuvor von Bitstack verifiziert worden sein oder es wird vor der Rückgabe der Krypto-Assets ein eigenes Prüfverfahren durchgeführt.

7.2 Ist es nicht möglich, die Kontrolle über die Zugangsmittel zu einem bestimmten Krypto-Asset wiederherzustellen, leistet Bitstack dem Kunden eine Entschädigung in Höhe des Marktwerts der Krypto-Assets des Kunden zum Zeitpunkt des Verlusts der Kontrolle über die Zugangsmittel (siehe Abschnitt „Kundenbeschwerdeverfahren“).

7.3 Kann Bitstack den Kunden die Zugangsmittel zu ihren Krypto-Assets aufgrund eines Ereignisses, das nachweislich unabhängig vom Betrieb von Bitstack ist (beispielsweise durch Funktionsstörungen der Blockchain oder eines Smart Contracts), nicht zurückgeben, kann Bitstack nicht haftbar gemacht werden. In diesem Fall steht dem Kunden keine Entschädigung oder sonstige Ausgleichsleistung zu.

7.4 Der Kunde erkennt an, dass Überweisungen zu externen öffentlichen Adressen nur im Einklang mit der von Bitstack implementierten Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zulässig sind.

7.5 Der Kunde erkennt ferner an, dass Bitstack nicht für Verluste oder Schäden haftet, die aus einem vom Kunden veranlassten Transfer von Krypto-Assets an externe öffentliche Adressen resultieren, wenn Bitstack

nachweisen kann, dass die Ursache außerhalb seines Einflussbereichs liegt (beispielsweise aufgrund technischer Probleme im Zusammenhang mit einer Blockchain oder einem Smart Contract).

7.6 Die Restitution der Zugangsmittel zu Krypto-Assets kann ebenfalls im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens oder einer vom Gericht angeordneten Liquidation von Bitstack oder im Falle einer Insolvenz des Unternehmens erfolgen. Die Krypto-Assets der Kunden sind gemäß dem Plan zur geordneten Einstellung der Geschäftstätigkeit (PCOA) von Bitstack geschützt. Der PCOA steht den Kunden auf einfache Anfrage über die Anwendung oder per E-Mail an security@bitstack-app.com zur Verfügung.

8. Für die Reduzierung der mit Krypto-Assets verbundene Risiken ergriffene Maßnahmen

8.1 Bitstack ergreift operative Maßnahmen, um die Risiken im Zusammenhang mit dem Verlust von Krypto-Assets der Kunden oder von Rechten an diesen Krypto-Vermögenswerten aufgrund von Missbrauch, Betrug, mangelhafter Verwaltung, Cyber-Bedrohungen, fehlerhafter Registrierung oder Fahrlässigkeit in Bezug auf diese Krypto-Vermögenswerte zu minimieren.

8.2 Um Kunden vor dem Verlust ihrer Krypto-Assets aufgrund der genannten Risiken zu schützen, überwacht Bitstack die wichtigsten Entwicklungen (technologische Veränderungen und die Entwicklung von IT-Sicherheitsbedrohungen) im Zusammenhang mit den verwahrten Krypto-Assets.

8.3 Um die operative Sicherheit der Krypto-Assets der Kunden zu gewährleisten, hat Bitstack geeignete Maßnahmen in Bezug auf die Organisation der Krypto-Asset-Portfolios und die Ein- und Auszahlungen von Krypto-Assets getroffen.

8.4 Krypto-Assets werden in von Bitstack kontrollierten Wallets aufbewahrt, die durch das Multi-Signature-Protokoll oder MPC gesichert sind, und die in Hot Wallets gehaltenen Krypto-Assets der Kunden sind auf den Betrag begrenzt, den Bitstack für den täglichen Marktbetrieb als angemessen erachtet.

8.5 Entscheidungen über Transaktionen im Zusammenhang mit den Krypto-Assets des Kunden, die sich in den Portfolios befinden, basieren auf dem Multi-Signature-Protokoll oder MPC.

8.6 Bitstack ist bestrebt, die mit Krypto-Assets verbundenen Risiken durch Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verwendung und Speicherung privater Schlüssel zu minimieren.

8.7 Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet Bitstack seine Verwahrungsaktivitäten in geordneter Weise gemäß den geltenden Vorschriften und seinem Plan zur geordneten Einstellung der Aktivitäten (PCOA) und gibt die Krypto-Assets der Kunden zurück. Der PCOA wird den Kunden auf einfache Anfrage über den Kundenbereich oder per E-Mail an die Adresse security@bitstack-app.com zur Verfügung gestellt.

8.8 Im Falle eines Betriebs- oder Sicherheitsvorfalls, der sich auf die Kontinuität des Verwahrungsdienstes auswirkt, ergreift Bitstack alle erforderlichen Maßnahmen, um die Eigentumsrechte der Kunden zu schützen und den normalen Betrieb wiederherzustellen, wie in seinem Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (PCA) beschrieben. Der PCA wird den Kunden auf einfache Anfrage über den Kundenbereich oder per E-Mail an die Adresse security@bitstack-app.com zur Verfügung gestellt. Bitstack ergreift vor allem folgende Maßnahmen:

• Einführung eines Krisenausschusses,

• Bewertung des Einflusses des besagten Vorfalls auf den Verwahrdienst,

• Festlegung eines Ziels zur Wiederaufnahme des Dienstes und dem Schutz der Eigentumsrechte der Kunden,

• Festlegung einer Strategie zur Wiederaufnahme des Dienstes und zur Sicherung der Eigentumsrechte der Kunden,

• Gegebenenfalls Information der Kunden über die Dauer des eingeschränkten Betriebs des Aufbewahrungsdienstes.

9. Haftung bei einem Vorfall

9.1 Im Falle eines Vorfalls im Zusammenhang mit der Erbringung der Verwahrungsdienstleistung durch Bitstack kann Bitstack gegenüber seinen Kunden für den Verlust ihrer Krypto-Assets oder der Zugangsmittel zu den Krypto-Assets haftbar gemacht werden, sofern die Voraussetzungen für diese Haftung erfüllt sind und der Vorfall ausschließlich auf die Erbringung der Verwahrungsdienstleistung oder die Tätigkeit von Bitstack zurückzuführen ist.

9.2 Die Haftung von Bitstack ist auf den Marktwert (festgelegt durch die Bitstack-Anwendung) der zum Zeitpunkt des Verlusts verlorenen Krypto-Assets begrenzt.

9.3 Bitstack haftet in keinem Fall für den Verlust der Krypto-Assets des Kunden aus Gründen, die unabhängig von der Erbringung einer Dienstleistung durch Bitstack sind (wie z. B. ein Problem im Zusammenhang mit dem Betrieb des verteilten Registers, das Bitstack nicht kontrolliert), oder wenn Bitstack nachweist, dass der Vorfall unabhängig von der Erbringung der Verwahrungsdienstleistung eingetreten ist.

10. Positionregister

10.1 Bitstack registriert alle Krypto-Assets, die den Kunden gehören, und führt für jeden seiner Kunden Register. Die Register werden im Namen jedes Kunden eröffnet und entsprechen den Rechten jedes Kunden.

10.2 Bitstack registriert die Bewegungen der Krypto-Assets, die durch die Anweisungen der Kunden im Rahmen des Vertrags über die Verwahrung von Krypto-Assetsveranlasst wurden, so schnell wie möglich in den Registern.

10.3 Bitstack speichert die Aufzeichnungen und Daten zu diesen Anweisungen in den Bitstack-Datenbanken, die auf den Bitstack-Tools gehostet werden. Jede in den Bitstack-Datenbanken gespeicherte Transaktion ist über eine eindeutige Kennung mit einem Kunden verknüpft.

10.4 Bitstack organisiert seine internen Verfahren so, dass jede Bewegung, die sich auf die Registrierung der Krypto-Assets auswirkt, durch eine ordnungsgemäß auf dem Kundenkonto gespeicherte Transaktion gerechtfertigt ist. Die Überprüfung wird von Bitstack durchgeführt, indem sichergestellt wird, dass die Bewegungen, die sich auf die Registrierung der in der Datenbank gespeicherten Krypto-Assets auswirken, (i) mit den Einträgen in der betreffenden Blockchain übereinstimmen und/oder (ii) mit den vom Kunden erteilten Anweisungen in Verbindung stehen.

10.5 Bitstack ist jederzeit in der Lage nachzuweisen, dass die Menge an Krypto-Assets, deren Zugangsmittel im Rahmen der Erbringung der Verwahrungsdienstleistung gehalten werden, der Menge an Krypto-Assets entspricht, die in den Registern erfasst sind. Die Kunden können ihre Positionen, die in ihrem individuellen Konto angezeigt werden, jederzeit einsehen. Bitstack führt in Echtzeit Überprüfungen der Salden zwischen den den Kunden in der Anwendung angezeigten Informationen und den Informationen über die in den Sammelportfolios registrierten Krypto-Assets durch. Das IT-System von Bitstack ist in der Lage, die Übereinstimmung zwischen dem internen Register von Bitstack über die von seinen Kunden getätigten Transaktionen und den tatsächlich im Sammelportfolio der Kunden verwahrten Krypto-Assets zu überprüfen.

11. Beziehungen mit Unterverwahrern

11.1 Bitstack kann sich dafür entscheiden, die Krypto-Assets seiner Kunden bei einem Unterverwahrer zu verwahren, der über die entsprechenden Genehmigungen und/oder Zulassungen für die Durchführung dieser Transaktionen verfügt.

11.2 Bitstack erkennt an, dass es nicht alle seine Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwahrung der Krypto-Assets der Kunden an den Unterverwahrer delegieren kann.

11.3 Bitstack erkennt an, dass es aufgrund der Delegation bestimmter Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwahrung der Krypto-Assets der Kunden an den Unterverwahrer haftbar gemacht werden kann.

11.4 Bevor Bitstack beschließt, die Krypto-Assets der Kunden bei einem Unterverwahrer zu verwahren, verpflichtet sich Bitstack:

(a) den Unterverwahrer aus den Unternehmen auszuwählen, die eine MiCA-Zulassung für die Verwahrung von Krypto-Assets erhalten haben oder die von der in MiCA vorgesehenen Übergangsfrist für die Erbringung der Verwahrungsdienstleistung profitieren;

(b) den Unterverwahrer auf der Grundlage der folgenden Auswahlkriterien auszuwählen:

i. Qualität und Leistung

ii. Unteraufträge

iii. Kompetenz des Verwahrers

iv. Notfallmechanismus

v. Rückgängigmachungsklausel

vi. Informations- und Benachrichtigungsklausel

vii. Kontrolle und Prüfungsrecht

viii. Vertraulichkeitsklausel

ix. Verwaltung des Zugriffs auf die Daten von Bitstack und seinen Kunden

x. Preis des Dienstleisters

xi. Sicherheit des Dienstleisters

(c) Information seiner Kunden über die Übertragung bestimmter Aufgaben an den Unterverwahrer,

(d) Durchführung einer Bewertung dieses Unterverwahrers,

(e) Einrichtung von Systemes oder Verfahren, um die Aktivitäten des Unterverwahrers in Bezug auf die Krypto-Vermögenswerte der Kunden wirksam zu überwachen.

(f) Bei der Bewertung der Eignung des Unterverwahrers ist Bitstack bestrebt, nur mit Unterverwahrern zusammenzuarbeiten, die einen Schutz bieten, der dem durch diese Richtlinie gewährten Schutz entspricht und den geltenden Vorschriften entspricht.

11.5 Die gesamte Beziehung zwischen Bitstack und dem Unterverwahrer unterliegt den in der Outsourcing-Richtlinie von Bitstack festgelegten Grundsätzen.

12. Information des Kunden und Vertrag für die Verwahrung von Krypto-Assets

12.1 Bitstack stellt dem Kunden mindestens einmal im Monat und auf dessen Anfrage einen Kontoauszug über die in seinem Namen verbuchten Krypto-Assets zur Verfügung. Dieser Kontoauszug wird in elektronischer Form auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.

12.2 Die Aufstellung enthält die Krypto-Assets, ihren Saldo, ihren Wert und die während des betreffenden Zeitraums getätigten Bewegungen.

12.3 Bitstack übermittelt seinen Kunden so schnell wie möglich die folgenden Informationen zu den Transaktionen:

• Informationen zu Transaktionen, die eine Antwort des Kunden erfordern,

• Informationen zu Transaktionen, die eine Änderung des Saldos des Kundenkontos zur Folge haben, und

• Informationen, die für die Erstellung ihrer Steuererklärung erforderlich sind.

12.4 Vor der Erbringung der Verwahrungsdienstleistung schließt Bitstack mit seinen Kunden einen schriftlichen Vertrag über die Verwahrung von Krypto-Assets auf einem dauerhaften Datenträger ab, in dem die Funktionsweise der Verwahrungsdienstleistung festgelegt und

die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien festgelegt sind. Der Vertrag über die Verwahrung von Krypto-Assets enthält die folgenden Informationen:

(a) die Identität der Person(en), mit der/denen der Vertrag über die Verwahrung von Krypto-Assets geschlossen wird, sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über diese Person(en),

(b) die Art und genaue Beschreibung der erbrachten Dienstleistung sowie die Arten von digitalen Assets, auf die sich die Dienstleistungen beziehen;

(c) eine Beschreibung der wesentlichen Rechte und Pflichten von Bitstack und seinen Kunden,

(d) die Bedingungen, unter denen Bitstack als Verwahrer seinen Kunden Informationen über Forks oder andere Ereignisse übermittelt, die Rechte des Kunden begründen oder ändern können, sowie gegebenenfalls Informationen über die vom Initiator des Ereignisses auferlegten Beschränkungen,

(e) die Beschreibung der von Bitstack verwendeten Sicherheitssysteme für die verwahrten Assets,

(f) die Kommunikationsmittel zwischen Bitstack und dem Kunden, einschließlich der von Bitstack verwendeten Authentifizierungsverfahren für den Kunden,

(g) die Vertraulichkeitsverpflichtungen von Bitstack gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zum Berufsgeheimnis,

(h) die Preise für die von Bitstack erbrachten Dienstleistungen (einschließlich der von Bitstack erhobenen Gebühren, Kosten und Aufwendungen),

(i) die Gültigkeitsdauer des Vertrags über die Verwahrung von Krypto-Vermögenswerten,

(j) das auf den Vertrag über die Verwahrung von Krypto-Assets anwendbare Recht,

(k) die vorliegende Verwahrungsrichtlinie.

12.5 Die Richtlinie wird den Kunden über einen Hyperlink auf der Website von Bitstack zur Verfügung gestellt.

13. Überwachung

12.1. Die von Bitstack zu diesem Zweck benannten Mitarbeiter führen regelmäßige interne Prüfungen durch (z. B. die Kontrolle der fortlaufenden Trennung der Kunden-Krypto-Assets auf den dafür vorgesehenen Wallets, die korrekte Verbuchung von Transfergebühren, die Übereinstimmung zwischen Bewegungen und Transaktionen bzw. Anweisungen usw.), um sicherzustellen, dass Bitstack die Anforderungen im Zusammenhang mit der Verwahrung der Krypto-Assets seiner Kunden erfüllt.

12.2. Die benannten Mitarbeiter melden der Geschäftsleitung von Bitstack unverzüglich alle Fälle der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften oder dieser Richtlinie, von denen sie Kenntnis erlangen.

12.3. Diese Richtlinie wird jährlich sowie im Falle wesentlicher Änderungen des Verwahrdienstes überprüft.

14. Änderung der Richtlinie und ergänzende Informationen

12.4. Bitstack behält sich das Recht vor, diese Richtlinie zu überarbeiten und/oder zu ändern und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn dies nach eigenem Ermessen erforderlich ist, im Einklang mit den vom Kunden akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12.5. Bitstack informiert seine Kunden über Änderungen an dieser Richtlinie sowie an den Modalitäten der Verwahrung von Krypto-Assets.

15. Bericht des Wirtschaftsprüfers

12.6. Bitstack beauftragt einen Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung eines jährlichen Prüfungsberichts über den Verwahrdienst für die Krypto-Assets der Kunden, in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Rechnungslegungsstandards.

12.7. Dieser Bericht bewertet, ob Bitstack im jeweiligen Geschäftsjahr über angemessene Kontrollsysteme verfügte, um die Einhaltung dieser Richtlinie sicherzustellen.

16. Aufbewahrung der Dokumente

Sofern nicht anders angegeben, werden sämtliche in dieser Richtlinie genannten Dokumente, Aufzeichnungen, Erklärungen und Listen während der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und mindestens fünf Jahre nach deren Beendigung sicher aufbewahrt.

Bitstack SAS, ein im Handels- und Unternehmensregister von Aix-en-Provence unter der Nummer 899 125 090 eingetragenes Unternehmen, das den Handelsnamen Bitstack führt, ist als Vertreter von Xpollens — einem von der ACPR zugelassenen E-Geld-Institut (CIB 16528 — RCS Nanterre Nr. 501586341, 110 Avenue de France 75013 Paris) — bei der Prudential Control and Resolution Authority („ACPR“) registriert.“) unter der Nummer 747088 und als Crypto-Asset Service Provider („PSCA“) bei der Autorité des Marchés Financiers („AMF“) als Austausch von Krypto-Assets gegen Gelder zugelassen, der Tausch von Cryptoassets für andere Kryptoassets, Ausführung von Aufträgen über Kryptoassets im Namen von Kunden, Verwahrung und Verwaltung von Kryptoassets im Namen von Kunden und Erbringung von Kryptoasset-Transferdiensten im Namen von Kunden unter der Nummer A2025-003, deren Hauptsitz sich in 100 Impasse des Houillères 13590 Meyreuil befindet.

Investitionen in digitale Vermögenswerte bergen das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des investierten Kapitals.
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung.