Geschäftspolitik

5/11/2025
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1. Einleitung

1.1. BITSTACK SAS mit Sitz in Pepiniere Michel Caucik 100 Impasse des Houillères - Le Pontet, 13590 Meyreuil (Frankreich), eingetragen im Handelsregister von Aix-en-Provence unter der Nummer 899 125 090 („BITSTACK“) und seit dem 30. Juni 2025 bei der französischen Finanzmarktaufsicht („AMF“) als Krypto-Asset-Dienstleister („CASP“) gemäß Artikel 62 der Verordnung 2023/1114 vom 31. Mai 2023 auf den Märkten für Krypto-Assets („ MiCA“) unter der Nummer A2025-003 für die Erbringung der folgenden Dienstleistungen registriert:

Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Assets im Namen von Kunden: (Artikel 3 (16) a) MiCA), entweder „die Verwahrung oder Kontrolle von Krypto-Assets im Namen von Kunden oder die Mittel des Zugangs zu diesen Krypto-Assets, gegebenenfalls in Form von privaten kryptografischen Schlüsseln“.

Austausch von Krypto-Assets gegen Fonds, (Artikel 3 (16) cb) MiCA), entweder „die Verwaltung eines oder mehrerer multilateraler Systeme, die das Zusammentreffen mehrerer Käufer- und Verkäuferinteressen Dritter an Krypto-Assets innerhalb des Systems und in Übereinstimmung mit seinen Regeln in einer Weise zusammenführen oder erleichtern, die zu einem Vertrag führt, oder durch den Austausch von Krypto-Assets gegen Fonds oder durch den Austausch von Krypto-Assets gegen andere Krypto-Assets“.

Austausch von Krypto-Assets gegen andere Krypto-Assets: (Artikel 3 (16) cd) MiCA), d. h. „der Abschluss von Verträgen mit Kunden über den Kauf oder Verkauf von Krypto-Assets gegen Fonds unter Verwendung von Eigenkapital“.

Auftragsausführung für Krypto-Assets für Kunden: (Artikel 3 (16) e) MiCA), entweder „den Abschluss von Vereinbarungen im Namen von Kunden, einen oder mehrere Krypto-Assets zu kaufen oder zu verkaufen, oder die Zeichnung eines oder mehrerer Krypto-Assets im Namen von Kunden, einschließlich des Abschlusses von Verträgen über den Verkauf von Krypto-Assets zum Zeitpunkt ihres öffentlichen Angebots oder ihrer Zulassung zum Handel“.

Dienstleistungen zur Übertragung von Krypto-Assets im Namen von Kunden: (Artikel 3 (16) e) MiCA) die „Erbringung von Dienstleistungen zur Übertragung von Krypto-Assets im Namen einer natürlichen oder juristischen Person von einer Adresse oder einem an die eine oder andere Person verteilten Konto“.

Im Folgenden werden in der Richtlinie die von BITSTACK als CASP erbrachten Dienstleistungen zusammen als „Dienstleistungen“ bezeichnet.

1.2. Diese Geschäftspolitik (die „Politik“) gilt für Bitstack gegenüber Dritten, mit denen Bitstackeine Geschäftsbeziehung eingehen möchte (die „Kunden“).

1.3. Zweck der auf der Website von Bitstack veröffentlichten Richtlinie ist es, Informationen über die diskriminierungsfreie Methode zur Auswahl der Kunden bereitzustellen, mit denen Bitstack Geschäfte abschließt.

1.4. Die Richtlinie steht im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Krypto-Assets („MiCA“).

1.5. Eine Aktualisierung oder Änderung der Richtlinie ersetzt frühere Versionen und gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website von Bitstack als unmittelbar anwendbar.

2. Umfang

2.1. Diese Richtlinie gilt nur für bestimmte Dienste, die Bitstack seinen Kunden zur Verfügung stellt.

3. Nichtdiskriminierung

3.1. Bitstack wählt die Kunden aus, mit denen sie nach eigenem Ermessen im Rahmen der in Artikel 3.2 beschriebenen objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien verhandelt.

3.2. Bitstack kann die Kontaktaufnahme verweigern oder eine Geschäftsbeziehung beenden in Bezug auf:

• die Zahlungfähigkeit des Kunden,

• Unkenntnis und/oder mangelnde Erfahrung des Kunden in Bezug auf Finanzanlagen und/oder die Kryptobranche,

• das Gegenparteiausfallrisiko,

• die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit des Kunden,

• das Bestehen eines Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung,

• das Bestehen eines Verdachts im Zusammenhang mit dem Eintreten eines Betrugsrisikos

• eine Änderung des Profils und der Situation des Kunden, die sich auf seine Fähigkeit auswirken würde, die Dienste von Bitstack zu nutzen,

• eine frühere Beziehungen des Kunden zu Bitstack.

4. Mehrfachgeschäfte

Wenn Bitstack mehreren Transaktionen mit demselben Kunden ausgesetzt ist und diese nicht ausführen kann, ohne sich einem übermäßigen Risiko auszusetzen, kann Bitstack auf nicht diskriminierende Weise und auf der Grundlage der oben genannten Kriterien die Anzahl der Transaktionen einschränken, zu denen sie sich für denselben Kunden verpflichtet.

5. Methode zur Bestimmung des Preises von Krypto-Assets

Die von Bitstack vorgeschlagene Methode zur Bestimmung des Preises von Krypto-Assets ist in der Preispolitik festgelegt. In der Praxis wendet Bitstack folgende Methode an:

5.1. Preise von Krypto-Assets

Der Umtauschpreis für Krypto-Assets gegen Fonds oder andere Krypto-Assets wird von Bitstackfestgelegt. Bitstack legt die Preise für Krypto-Assets insbesondere auf der Grundlage der angewandten Preise fest, einschließlich der von seinem/seinen Liquiditätsanbieter(n) angewandten Preise, der Marktbedingungen und des Volumens.

Der dem Kunden angebotene Preis wird nach einem transparenten Mechanismus festgelegt, der auf drei Elementen beruht:

• Betrag der Steuerbefreiung,

• die Differenz zwischen dem Preis des auf der Bitstack-Aktie verfügbaren Krypto-Assets und dem vom Liquiditätsanbieter angebotenen Preis,

• Echtzeit-Analyse des aggregierten Orderbuchs der Liquiditätsanbieter, um die Marktbedingungen (Volatilität, Tiefe, verfügbare Liquidität usw.) zu bewerten.

Dies führt zu einer algorithmisch berechneten variablen Marge zwischen 0,01 % und 1 %. Bitstackstellt sicher, dass die Marge niemals mehr als 1% beträgt, um einen wettbewerbsfähigen Preis zu gewährleisten.

Auf diesen Preis werden die von Bitstack erhaltenen Provisionen angewendet (siehe Punkt 5.2).

5.2. Provisionen von Bitstack

Die von Bitstack erhobenen Kauf- und Verkaufsprovisionen werden je nach dem in den letzten dreißig (30) Tagen erzielten Transaktionsvolumen degressiv angewendet:

Der Mindestbetrag der Provisionen bei Einkäufen per Kreditkarte beträgt 0,29 €. Wenn ein Benutzer einen Kauf von Krypto-Assets mit einer Kreditkarte tätigt, wird eine Mindestprovision von 0,29 EUR berechnet (d. h. wenn die Kauf-/Verkaufsprovisionen in % weniger als 0,29 EUR betragen, zahlt der Benutzer eine Mindestprovision von 0,29 EUR).

Verkaufs- und Einkaufsprovisionen werden direkt bei Auslieferung der Geschäfte abgebucht.

6. Veröffentlichung von Informationen über die Transaktionen

Gemäß Artikel 77 (4) der MiCA-Verordnung veröffentlicht Bitstack auf der App Informationen über die von seinen Kunden durchgeführten Transaktionen, wie z. B. die Transaktionsvolumina und -preise.

Bitstack SAS, ein im Handels- und Unternehmensregister von Aix-en-Provence unter der Nummer 899 125 090 eingetragenes Unternehmen, das den Handelsnamen Bitstack führt, ist als Vertreter von Xpollens — einem von der ACPR zugelassenen E-Geld-Institut (CIB 16528 — RCS Nanterre Nr. 501586341, 110 Avenue de France 75013 Paris) — bei der Prudential Control and Resolution Authority („ACPR“) registriert.“) unter der Nummer 747088 und als Crypto-Asset Service Provider („PSCA“) bei der Autorité des Marchés Financiers („AMF“) als Austausch von Krypto-Assets gegen Gelder zugelassen, der Tausch von Cryptoassets für andere Kryptoassets, Ausführung von Aufträgen über Kryptoassets im Namen von Kunden, Verwahrung und Verwaltung von Kryptoassets im Namen von Kunden und Erbringung von Kryptoasset-Transferdiensten im Namen von Kunden unter der Nummer A2025-003, deren Hauptsitz sich in 100 Impasse des Houillères 13590 Meyreuil befindet.

Investitionen in digitale Vermögenswerte bergen das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des investierten Kapitals.
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung.