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Ihre Zufriedenheit hat für uns oberste Priorität. Wenn Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde an uns richten, und wir verpflichten uns, diese zügig, fair und transparent zu bearbeiten.
Bitstack wird Ihnen gegenüber in zwei unterschiedlichen Eigenschaften tätig, für die jeweils unterschiedliche Regeln zur Bearbeitung von Beschwerden gelten:
Dieses Verfahren entspricht Artikel 71 der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) und ihrer Delegierten Verordnung (EU) 2025/294, Artikel L.133-45 des Code monétaire et financier, der ACPR-Empfehlung 2024-R-02 vom 2. Juli 2024 sowie den Bestimmungen des Code de la consommation über die Schlichtung. Es gilt für alle Kundinnen und Kunden von Bitstack.
Eine Beschwerde ist eine Erklärung, mit der Sie Ihre Unzufriedenheit über ein von Bitstack bereitgestelltes Produkt oder eine Dienstleistung zum Ausdruck bringen und die eine Antwort unsererseits erfordert.
Eine Beschwerde kann insbesondere Folgendes betreffen:
Einfache Anfragen nach Auskunft, Klärung, Ausführung eines Vorgangs oder Korrektur sowie Anträge auf eine Kulanzleistung gelten nicht als Beschwerden und werden gesondert bearbeitet.
Bitstack bearbeitet jede Beschwerde nach den folgenden Grundsätzen:
Sie können Ihre Beschwerde kostenlos an uns richten, auf Französisch oder in jeder anderen Sprache, in der Bitstack seine Dienstleistungen anbietet. Geben Sie deutlich an, dass es sich um eine Beschwerde handelt, schildern Sie den betreffenden Sachverhalt ausführlich und fügen Sie alle nützlichen Unterlagen bei.
Sie können uns schreiben:
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerde ohne unangemessene Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach deren Eingang. Diese Empfangsbestätigung nennt die für Ihren Vorgang zuständige Stelle sowie die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.
Die Frist, innerhalb derer wir Ihnen eine endgültige Antwort erteilen, sowie die im Streitfall zuständige Schlichtungsstelle hängen vom Gegenstand Ihrer Beschwerde ab.
Wir erteilen Ihnen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Monaten nach Eingang Ihrer Beschwerde, eine endgültige Antwort.
Erfordert die Prüfung Ihrer Beschwerde je nach Gegenstand oder Komplexität die Einbindung verschiedener Ansprechpartner, kann eine zusätzliche Frist erforderlich sein. Wir informieren Sie darüber schnellstmöglich, entweder in der Empfangsbestätigung oder per gesondertem Schreiben, unter Angabe der zusätzlichen Frist und des Datums, an dem Sie eine endgültige Antwort erhalten.
Wir erteilen Ihnen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von fünfzehn (15) Geschäftstagen nach Eingang Ihrer Beschwerde, eine Antwort, gemäß Artikel L.133-45 des Code monétaire et financier.
Kann ausnahmsweise innerhalb dieser Frist keine Antwort erteilt werden, übermitteln wir Ihnen eine begründete Zwischenantwort unter Angabe des spätesten Antwortdatums. In jedem Fall erhalten Sie spätestens innerhalb von fünfunddreißig (35) Geschäftstagen nach Eingang Ihrer Beschwerde eine endgültige Antwort.
Wenn Sie Kundin oder Kunde sind und mit der Antwort auf Ihre Beschwerde nicht zufrieden sind oder wenn wir Ihnen innerhalb der oben genannten Fristen keine Antwort erteilt haben, können Sie innerhalb eines (1) Jahres ab Ihrer schriftlichen Beschwerde kostenlos eine Schlichtungsstelle anrufen. Welche Schlichtungsstelle zuständig ist, hängt vom Gegenstand Ihrer Beschwerde ab.
Gemäß Artikel L.621-19 des Code monétaire et financier können Sie sich an den Schlichter der Autorité des marchés financiers wenden:
Für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Zahlungskonto, der Karte oder den Zahlungsvorgängen ist die von Xpollens benannte Schlichtungsstelle zuständig:
Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, in völliger Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu versuchen, die Parteien im Hinblick auf eine gütliche Lösung zusammenzuführen. Die Inanspruchnahme der Schlichtung ist freiwillig und kostenlos. Es steht Ihnen frei, die von der Schlichtungsstelle vorgeschlagene Lösung anzunehmen oder abzulehnen.
